Leistungsübersicht unserer Gutachten
Sachverständiger in Schorndorf
Gutachten
Der Zweck eines Gutachtens ist immer die objektive und weisungsfreie Wertfeststellung einer Immobilie. Der Sachverständige muss diese Aufgabe unabhängig, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen. Wichtig ist es vor vermögensrelevanten Dispositionen ein Gutachten in Auftrag zu geben. Das kann unter Umständen zukünftige Streitigkeiten mit Vertragspartnern, bei Erbschaft, und ggf. auch mit Behörden, z.B. Finanzamt, vermeiden.
In den meisten Fällen ist bei dem Kauf, Verkauf oder bei einer Vermögensübersicht eine sog. Kurzbewertung / Kurzbegutachtung (überschlägliche Marktwertermittlung) mit entsprechender Empfehlung ausreichend.
Wertermittlung für Immobilien zu einem Stichtag nach den Regelungen des § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) auf Dekra Standard
- Ermittlung persönlicher Vermögenswerte
- Einschätzung von Kauf- / Verkaufspreisen
- Erbauseinandersetzungen
- Scheidungsverfahren
- Steuerliche Zwecke
- Zwangsversteigerungen
- Verkehrswertgutachten ca. 40-80 Seiten
- Sachwertgutachten
- Ertragswertgutachten
- Verkauf-und Kaufberatung
- Kurzgutachten (ca 20 Seiten)
- Bauschäden / Baumangel
- Ein- und Zweifamilienhäuser ( auch Reihen- / Doppelhäuser)
- Mehrfamilienwohnhäuser
- Gemischt genutzte Immobilien
- Gewerbeimmobilien
- Eigentumswohnungen (Wohnungs- und Teileigentum)
- Unbebaute Grundstücke
- Energieberatung
Leistungsumfang Immobilienbewertung
- Gutachten nach §194 Baugesetzbuch 40-80 Seiten
- Kurzgutachten nach § 194 Baugesetzbuch ca.20 Seiten
- Kaufberatung
- Verkaufsberatung
- Energieausweis
Kauf-Verkaufsberatung
Um Sie vor unangenehmen Überraschungen vor und nach dem Kauf einer Immobilie abzusichern, bieten wir Ihnen die Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie mit kompetenter Beratung an. Durch die sorgfältige, fachkundige Prüfung werden oftmals Baumängel oder Bauschäden erkannt, die nicht jedem Laien auf den ersten Blick auffallen. Verdeckte Mängel wie Schäden durch Feuchtigkeit oder unzureichende Wärmedämmung ziehen oft hohe Kosten mit sich und schließlich möchten Sie dauerhaft etwas von Ihrem Eigentum haben.
Folgendes bieten wir dazu an:
- Innen- und Außenbesichtigung des Objektes
- Beurteilung des baulichen Zustandes
- Ermittlung des Kaufpreises
- Ergebnis-Protokoll oder auch Gutachten
Honorar
Die Einordnung des Honorars ist abhängig von der Art der Leistungen, die erbracht werden sollen.
Das Honorar für Wertermittlungen nach der Honorartafel zum § 34 Abs. 1 der HOAI (Honorarordnung der Architekten und Ingenieure) in Abhängigkeit von der Höhe des ermittelten Verkehrswertes.
In der Regel wird der notwendige Zeitaufwand für die Höhe des Honorars entscheidend maßgeblich sein.
Die Höhe des Honorars hängt jedoch auch von der Art der Schwierigkeit des zu bewertenden Objektes und von dem zu ermittelnde Aufwand ab.
Bei Bewertungen von z.B. Erbbaurechten, Nießbrauch- und Wohnungsrechten, Bewertungen für verschiedene Stichtage oder wenn die notwendigen Unterlagen erst durch den Sachverständigen beschafft oder angefertigt werden müssen, wie z. B. durch eine örtliche Aufmessung der baulichen Anlagen, ist ein erheblich höherer Aufwand notwendig , als für eine kurze und überschlägige Wertermittlung nach Vorlagen von Banken oder Versicherungen und dergleichen.
Es können auch pauschale Honorarvereinbarungen getroffen werden.
Grundsätzlich werden Nebenkosten (Fahrzeit und Fahrtkosten, Kosten für Kopien, Fotos, Auslagen Behörden etc. sowie gesetzliche Mehrwertsteuer etc.) gesondert (möglicherweise als zusätzliche Pauschale) berechnet.
Der Stundenlohn beträgt 95,00 €/ Stunde zuzügl. MwSt.
Gerne sende wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.
Kurzgutachten
475,00 € zuzüglich 19 % MwSt
Kaufberatungen:
- Begehung der Immobilie
- Bauschäden beurteilen
- Energieeffizienz beurteilen
- Sanierungsbedarf feststellen
Pauschal 375,00 € zuzügllich MwSt.