Erstberatung
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Ihr Energieberater aus Schorndorf
Als gelernter Zimmermann und Bausachverständiger und Energieberater sind Sie als Kunde bei uns sehr gut aufgehoben. Wir begleiten Ihr Bauvorhaben von A-Z. Wir verfügen über ein großes Netzwerk an erstklassigen Handwerkern
„somit sind wir der verlängerte Arm der KFW“
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.
Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit folgendem Fördersatz gefördert:
Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch (Ersetzen und fachgerechter Entsorgung) einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Anlagen zur Wärmeerzeugung errichtet wird. Gasheizungen müssen für den Heizungs-Tausch-Bonus ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen). Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
Hier finden Sie einen Link zur KFW Bankengruppe. Alle Informationen über eine eventuellen Förderung über einen Kredit oder einen Sanierungszuschuss finden Sie hier
Sollten Sie Fragen dazu haben können Sie uns gerne kontaktieren!
Wir freuen uns Ihre Projekte gemeinsam mit Ihnen in die Tat umzusetzen. Wir arbeiten immer Lösungsorientiert „geht nicht gibt es nicht“